Arbeitszeitgesetz §3: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
„Das Schöne an diesem Unternehmen ist, dass man wirklich was bewegen kann, wenn man es möchte und was dafür tut. Ich habe vor etwas mehr als einem Jahr hier angefangen und habe eine Stelle, die sonst nur Volljuristen haben. Gerade betreue ich ein Projekt, da kann ich in Absprache mit dem Vorstand alles gestalten. Das macht Spaß.
Ich fange mehrmals die Woche um sechs Uhr an und gehe dann gegen 15.00Uhr. Ich will ja meine kleine Tochter auch noch sehen. Und dann, wenn sie im Bett ist, arbeite ich noch ein bißchen weiter. Zweimal die Woche komme ich auch ganz normal, aber dann bleibe ich meist bis acht. Ich habe einen Ehemann, der mich sehr gut unterstützt. Im Moment arbeite ich täglich ca. 14-15 Stunden. Aber, das macht mir nichts aus. Es ist ja mein Projekt und das macht Spaß. Und irgendwann wird ja auch meine Tochter wieder krank und dann nehme ich auch noch mal eine Woche frei, schließlich muss ich ja all meine Überstunden wieder loswerden“ (Gedächtnisprotokoll).
Saturday, 3 September 2011
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